Wenn man als Sportschütze alleine auf dem Weg zum bestimmungsgemäßen Gebrauch seiner Waffe ist und Zeuge wird, wie mehrere gewalttätige Autofahrer Demonstrant:innen angreifen, und mann dann die Waffe auspackt (und ggf. schussbereit macht, und ggf. abfeuert), müsste - mindestens der Argumentation des autoritären Teils von Politik, Medien und Gesellschaft folgend - doch eigentlich §34 StGB gelten, oder?
@holgi und das Gleiche gilt, wenn man in dem Moment ganz dringend Pipi muss
@holgi Ich glaube bis du die Waffe Schussbereit hast ist die Polizei schon da und die Straße schon fast wieder frei
@nyansen IN UNGEFÄHR DREI MINUTEN KÖNNT IHR EUER BLAUES WUNDER ERLEBEN UND WIE ZUM TEUFEL IST DIE KOMBINATION VOM SCHLOSS AN DER KANONENTASCHE!
@tobybaier @holgi Notstand gilt nicht unbedingt. Türsteherbuddy hat mir mal gesagt dass nur das harmloseste zur Verfügung stehende Mittel angewandt werden darf. Wenn du da direkt mit der Knarre rumfuchtelst wenn du die situation auch anderst hättest entschärfen können, greift das wahrscheinlich nicht.
@Nfoonf @tobybaier @holgi D.h. auch, wenn du eine Kanone hast, lieber damit zuschlagen als zu schießen. ☝️
@tanuva @Nfoonf @tobybaier Ich kenne einige Kanonen, bei denen ich das grundsätzlich für die präzisere Anwendungsweise halten würde 😄
@holgi @tanuva @tobybaier ich würde ja leute die kinder gewaltsam angreifen damit sie schneller zum Ausbeuter kommen wegen Unzurechnungsfähigkeit unter Vormundschaft stellen anstatt auf sie ne Kanone zu werfen.